Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Stellenanzeige sofort nach Buchung eingeben?
Nein, musst Du nicht. Einzelanzeigen sind bis zu 180 Tage nach dem Kauf gültig. Also genug Zeit, um Deine Stellenanzeige einzugeben.
Kann ich meine Stellenanzeige ändern?
Ja, natürlich. Du kannst eine Stellenanzeige jederzeit ändern oder ergänzen. Hast du die Stelle innerhalb von 60 Tagen besetzt? Dann kannst du den Rest der Laufzeit sofort für eine neue Anzeige nutzen.
Was passiert, wenn ich keine Bewerbungen bekomme?
Das passiert selten, kann aber bei Mangelberufen vorkommen. Solltest du nach 30 Tagen keine Bewerbungen erhalten, kontaktiere uns bitte. Wir prüfen dann gemeinsam, woran es liegt und wie wir Dich unterstützen können, die Stelle zu besetzen.
Gibt es eine Garantie für Bewerbungen?
Da es viele Gründe für fehlende Bewerbungen gibt, die auch außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, können wir keine Garantie für Bewerbungen geben. Wir garantieren Dir jedoch intensive Unterstützung, damit du Dein Angebot optimieren kannst. So wirst du bald passende Bewerbungen erhalten.
Wie bekomme ich die Bewerbungen übermittelt?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Direkt per Mail an die Mailadresse, die Du in der Stellenanzeige dafür angibst. 2. Direkt über Deine Bewerbermanagementsoftware, sofern Du eine hast und den Link dazu in der Stellenanzeige hinterlegst. Du hast also die Wahl.
Wie werden meine Jobangebote angezeigt?
Deine Jobangebote werden grundsätzlich als Textanzeige angezeigt. Das ist internationaler Standard, macht Deine Stellenanzeigen schneller, besser lesbar auf mobilen Geräten und kompatibler für Google for Jobs.
Muss ich eine Gehaltsangabe machen?
Gemäß § 9 Abs. 2 GlBG müssen Arbeitgeber in Stellenanzeigen das kollektivvertraglich oder gesetzlich vorgesehene Mindestentgelt für die ausgeschriebene Position anführen. Diese Angabe dient der Transparenz und der Bekämpfung von Lohndiskriminierung. Es steht Dir aber frei, auch höhere Gehälter anzugeben oder auf mögliche Überzahlungen hinzuweisen. Je klarer, marktgerechter und besser die Gehaltsangabe, umso höher die Chance auf passende Bewerbungen. Eine fehlende Gehaltsangabe ist nicht nur gesetzwidrig, sondern verringert die Chance auf Bewerbungen um 30 %.
Gibt es einen Rabatt bei mehreren Stellenanzeigen?
Bei mehreren Stellenanzeigen empfehlen wir eine Jahreslösung. Diese kann schon ab vier Stellenanzeigen günstiger als Einzelanzeigen sein und bietet darüber hinaus zusätzliche Vorteile, die sich schnell rechnen. Mehr dazu findest du unter auf der Seite zu unseren
Jahreslösungen.
Kann ich zwei Jobangebote in eine Stellenanzeige packen?
Grundsätzlich ist es möglich zwei Jobangebote in eine Stellenanzeige zu packen, wenn diese sehr ähnlich sind. Beispiel: Kellner mit Inkasso / ohne Inkasso. Bei unterschiedlichen Jobangeboten empfehlen wir jeweils einzelne Anzeigen zu schalten. Das erhöht die Chance auf Bewerbungen und macht dein Jobangebot auch professioneller und seriöser. Nicht jede Sparmaßnahme wirkt sich positiv auf das Ergebnis aus.