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ELEMENTARPÄDAGOG*IN MIT LEITUNGSFUNKTION

Stadtgemeinde Wörgl

Bahnhofstraße 15, 6300 Wörgl

Wörgl
Festanstellung
Berufserfahrung

Die Stadtgemeinde Wörgl zählt zu den größten Gemeinden Tirols.

Wir suchen ab 01.09.2026 im Ausmaß von 70-100 % (= 28-40 Wochenstunden) eine*n

 

ELEMENTARPÄDAGOG*IN
MIT LEITUNGSFUNKTION

 

IHR AUFGABENGEBIET:

  • Pädagogische Gesamtverantwortung und Leitung der zweigruppigen Einrichtung

  • Sicherstellung pädagogischer Bildungsqualität unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und des bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplanes

  • Verantwortung für die Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption (offene Werkstattpädagogik) in Zusammenarbeit mit dem Team und dem Erhalter

  • Die gelingende Zusammenarbeit mit Eltern, Erhalter, Behörden und Systempartnern

  • Organisations- und Verwaltungstätigkeiten

  • Mitarbeiter*innenführung und Qualitätsmanagement

 

IHR PROFIL:

  • Abgeschlossene Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft

  • Mindestens dreijährige Berufserfahrung

  • Idealerweise abgeschlossener Lehrgang "Führungsmanagement in Kinderbetreuungseinrichtungen“

  • Hohe Belastbarkeit, Flexibilität, soziale Kompetenz, Organisationsgeschick und Teamorientierung

  • Kenntnisse über relevante gesetzliche Vorgaben und über die aktuellen pädagogischen Entwicklungen

  • Gute EDV-Kenntnisse

  • Einwandfreie Strafregisterbescheinigung

 

UNSER ANGEBOT:

  • Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Führungsaufgabe im krisensicheren öffentlichen Dienst

  • Leistungsgerechte Entlohnung

  • Bis zu 6 Urlaubswochen jährlich (je nach Lebensalter)

  • Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten über die vorgeschriebenen Fortbildungszeiten

  • Große Unterstützung durch die Gemeinde in der pädagogischen Arbeit

  • Benefits wie kostenloses „Klimaticket“ Tirol, zusätzliches Kindergeld uvm.

    

Das Bruttomonatsgehalt beträgt für diese Position auf Vollzeitbasis mindestens € 3.671,90 ohne Anrechnung von Vordienstzeiten. Abhängig von Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung ist eine Überzahlung möglich. Die Entlohnung richtet sich nach den Bestimmungen des T-GVBG 2012.

Die Bewerbungsfrist endet mit 15.06.2026

 

DER BÜRGERMEISTER

MICHAEL RIEDHART