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SCHULASSISTENT*IN

Stadtgemeinde Wörgl

Bahnhofstraße 15, 6300 Wörgl

Wörgl
Festanstellung
Berufserfahrung

Die Stadtgemeinde Wörgl zählt zu den größten Gemeinden Tirols.

Wir suchen ab 14.09.2026 im Ausmaß von 57,50 % (=23 Wochenstunden) eine*n

   

SCHULASSISTENT*IN

 

IHR AUFGABENGEBIET:

  • Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf im Schulalltag

  • Begleitung im Unterricht nach Anleitung der Lehrkraft

  • Förderung der Selbstständigkeit, Kommunikation und sozialen Teilhabe

  • Hilfe bei organisatorischen Aufgaben (z. B. Materialvorbereitung, Strukturierung des Arbeitsplatzes)

  • Begleitung in den Pausen, bei Ausflügen und Schulveranstaltungen

  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern sowie schulischen und therapeutischen Fachkräften

  • Dokumentation relevanter Beobachtungen und Mitwirkung bei Fördermaßnahmen

  • Unterstützung bei der Einhaltung von Regeln und der Konfliktbewältigung

 

IHR PROFIL:

  • erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung

  • Freude und verantwortungsbewusster Umgang mit Kindern

  • Ausgeprägte soziale Kompetenzen

  • Flexibilität und Kreativität

  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeit

  • Erforderlichen Sprachkenntnisse

  • Gutes Organisations- und Planungsgeschick

  • Einwandfreie Strafregisterbescheinigung

 

UNSER ANGEBOT:

  • Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit im krisensicheren öffentlichen Dienst

  • Bis zu 6 Urlaubswochen jährlich (je nach Lebensalter)

  • Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten über die vorgeschriebenen Fortbildungszeiten

  • Große Unterstützung durch die Gemeinde in der pädagogischen Arbeit

  • Benefits wie kostenloses „Klimaticket“ Tirol, zusätzliches Kindergeld uvm.

Werden Sie Teil unseres Teams und senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Stadtgemeinde Wörgl, Bahnhofstraße 15, 6300 Wörgl, oder per E-Mail an bewerbung@stadt.woergl.at.

Das Bruttomonatsgehalt beträgt für diese Position auf Vollzeitbasis mindestens € 2.390,50 ohne Anrechnung von Vordienstzeiten. Abhängig von Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung ist eine Überzahlung möglich. Die Entlohnung richtet sich nach den Bestimmungen des T-GVBG 2012.

Die Bewerbungsfrist endet mit 31.07.2026

DER BÜRGERMEISTER

MICHAEL RIEDHART