Die Stadtgemeinde Wörgl zählt zu den größten Gemeinden Tirols.
Wir suchen ab sofort im Ausmaß von 70-100 % (= 28-40 Wochenstunden) eine*n
ELEMENTARPÄDAGOG*IN
für Sprachförderung in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Wörgl
IHR AUFGABENGEBIET:
Durchführung der Sprachförderung entsprechend den Richtlinien zur sprachlichen Förderung in Kindergärten und Kinderkrippen
Planung, Durchführung und Reflexion der pädagogischen Arbeit
Sicherstellung pädagogischer Bildungsqualität unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und des bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplanes
Mitarbeit bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption und des Wörgler Sprachförderkonzeptes
Die gelingende Zusammenarbeit mit Eltern, Systempartnern und dem Team
IHR PROFIL:
Abgeschlossene Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft von Vorteil
Sprachkenntnisse zumindest auf C1 Niveau
Freude an der Zusammenarbeit mit Kindern und soziale Kompetenz
Kontaktfreude, Selbstständigkeit, Flexibilität, Organisationsgeschick, Einsatzbereitschaft, Verlässlichkeit und Teamorientierung
Einwandfreie Strafregisterbescheinigung
UNSER ANGEBOT:
Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit im krisensicheren öffentlichen Dienst
Bis zu 6 Urlaubswochen jährlich (je nach Lebensalter)
Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten über die vorgeschriebenen Fortbildungszeiten
Große Unterstützung durch die Gemeinde in der pädagogischen Arbeit
Benefits wie kostenloses „Klimaticket“ Tirol, zusätzliches Kindergeld uvm.
Werden Sie Teil unseres Teams und senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Stadtgemeinde Wörgl, Bahnhofstraße 15, 6300 Wörgl, oder per E-Mail an bewerbung@stadt.woergl.at.
Das Bruttomonatsgehalt beträgt für diese Position auf Vollzeitbasis mindestens € 3.465,40 ohne Anrechnung von Vordienstzeiten. Abhängig von Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung ist eine Überzahlung möglich. Die Entlohnung richtet sich nach den Bestimmungen des T-GVBG 2012.
Die Bewerbungsfrist endet mit 15.10.2026.
DER BÜRGERMEISTER
MICHAEL RIEDHART

